Erstellung eines Gebäudenrgieausweises
Der Gebäudeenergieausweis (GEA) ist ein Dokument, das Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes liefert. Er wird nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland ausgestellt und gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf eines Gebäudes. Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen:
Energiebedarfsausweis
Beschreibung
Für Gebäude mit einem Baujahr vor dem 1. November 1977 wird gesetzlich vorgeschrieben ein Bedarfsausweis benötigt, wenn sie weniger als fünf Wohneinheiten haben und nicht umfassend energetisch saniert wurden. Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt auf Basis verschiedener Objektunterlagen, unter anderem Baujahr, Gebäudetyp, Bauunterlagen, Heizungsanlage sowie weiterer vor Ort ermittelter Parameter. Im Rahmen der Ausstellung werden Angaben zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und zu den Treibhausgasemissionen berechnet. Darüber hinaus werden passende Modernisierungsvorschläge aufgeführt. Die Gültigkeit des Energiebedarfsausweises beträgt 10 Jahre gemäß GEG 2024. Hinweis: Sollten keine Planungsunterlagen vorhanden sein, ist zusätzlicher Aufwand für Planung und Vermessung erforderlich. Die endgültige Preiskalkulation kann erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung erfolgen.
Energieverbrauchsausweis
Beschreibung
Ein Energieverbrauchsausweis ist ein offizielles Dokument, das den gemessenen Energieverbrauch eines Gebäudes anhand der Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre ausweist.
Der Energieausweis ist wichtig für Eigentümer und Mieter, da er ihnen hilft, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Verbesserung zu planen. Der Ausweis muss in bestimmten Situationen, wie beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes, vorgelegt werden.
